Vorgehensweise
-
Zur Aufnahme einer Sprach-, Sprech- oder Stimmtherapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (Rezept). Die Verordnung stellt der Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt/Pädaudiologe, Kieferorthopäde, Neurologe u.a. aus.
-
Die Kosten der Therapie übernimmt dann Ihre gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung.
-
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr sind zuzahlungspflichtig (10% der Behandlungskosten plus eine Rezeptgebühr von 10,-- Euro). Diese Zuzahlungen entfallen bei chronisch Kranken bzw. bei Patienten mit geringem Einkommen bei Vorlage eines Befreiungsausweises.



